Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutzerklärung der INTUCOM GmbH

Datenschutzerklärung der INTUCOM GmbH

Geschäftsführung: Armin Dax-Sinkovits

1. Vertragsschluss

1. Vertragsschluss

1. Vertragsschluss

1.1. Die Darstellung der Dienste hinsichtlich Funktionalität und Preis auf den Internetseiten von INTUCOM stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Buchungsofferte dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen"/"zahlungspflichtig buchen" wird eine verbindliche Buchung zu den genannten Bedingungen und Konditionen abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt automatisiert unmittelbar nach dem Absenden der Buchung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch Freischaltung des Accounts durch INTUCOM. INTUCOM ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Vertragstext wird nach Vertragsabschluss gespeichert und kann im Kundenkonto abgerufen werden.

1.2. Kunden können zusätzliche Add-Ons und Module, z. B. weitere Benutzer, Mahnstufen, Inventar, weiteres Briefpapier oder Zeiterfassung zum bestehenden Tarif hinzubuchen. Das Hinzubuchen von Add-Ons und Modulen erweitert den Leistungsumfang des bisher gebuchten Tarifs. Insoweit gelten dafür die Bestimmungen des Vertrags.

1.3. Kunden können jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln (z.B. mit mehr Rechnungsvolumen oder Funktionsumfang). Im Zeitpunkt des Wechsels beginnt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrags mit höherwertigem Tarif zu laufen; die bereits bezahlten Beträge für die Restlaufzeit des bisherigen Vertrags mit geringwertigerem Tarif werden angerechnet.

1.4. Kunden haben mitunter auch die Möglichkeit, zusätzlich auf Leistungen von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu werden sie regelmäßig auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet, welche nicht im Einflussbereich von INTUCOM liegen. INTUCOM übernimmt für etwaige Datenverluste oder sonstige Schäden, welche durch die freiwillige Inanspruchnahme von Drittanbieter-Leistungen dem Kunden entstehen, keinerlei Haftung. Sollten für die Leistungen der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen, werden die Kunden durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen. Im Übrigen gelten soweit vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und datenschutzrechtlichen Erklärungen des Drittanbieters.

1.5. Soweit auf den Internetseiten von INTUCOM Rabatte und Sonderkonditionen ausgelobt werden, können diese nur einmalig von Neukunden bei erstmaliger Buchung innerhalb des Aktionszeitraums als Rabatt für den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten dann die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden regulären Preise.

1.6. Rabatte und Sonderkonditionen der Internetseiten von INTUCOM gelten ausdrücklich nicht für Buchungen, die mittels so genannter mobiler Apps von Smartphones, Tablets oder ähnlicher Mobil-Devices erfolgen. Die für die Buchung über die vorgenannten Mobil-Devices geltenden Preise und Konditionen werden innerhalb der Apps angezeigt.

2. Testphase

2. Testphase

2. Testphase

Sofern eine Testphase eingeräumt wird (z. B. Überzeuge dich 14 Tage kostenlos von INTUCOM), können Kunden bei erstmaliger Buchung die Dienste ausgiebig auf ihre Geeignetheit testen; Drittanbieterleistungen sind ggf. von der Testphase ausgeschlossen.

3. Vertragsgegenstand | Leistungsumfang

3. Vertragsgegenstand | Leistungsumfang

3. Vertragsgegenstand | Leistungsumfang

3.1. INTUCOM bietet seine Dienste in verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen und Optionen (Add-Ons und Module) zur Unterstützung von buchhalterischen Geschäftsprozessen an und stellt diese zur Nutzung ausschließlich über eigene Server / das Internet bereit (Software as a Service = SaaS). Der konkrete Funktionsumfang der Dienste sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die für die ordnungsgemäße Nutzung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. INTUCOM leistet keine Gewähr für die Kompatibilität seiner Dienste mit der technischen Infrastruktur vom Kunden, außer bei Einhaltung der Schnittstellenliste, welche unter balmung.at/schnittstellen für den Kunden abrufbar ist. Das Recht einer Modifizierung der Dienste und Leistungsumfänge behält sich INTUCOM ausdrücklich vor. Vertragsrelevante, erhebliche Änderungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder aber im angemeldeten Zustand mittels Dialogfenstern z. B. Modal oder Pop-up angekündigt. In welcher Form das Dialogfenster angezeigt wird, obliegt INTUCOM. Kunden können nachteiligen Änderungen mit einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung per E-Mail oder in Textform widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend hingewiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist INTUCOM berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats per E-Mail bzw. Textform zu kündigen. Werden Dienste oder Add-Ons/Module kostenlos bereitgestellt, so ist INTUCOM jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch entsteht dadurch nicht. Bei einer grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards ist INTUCOM berechtigt, außerordentlich zu kündigen, wenn es durch die Änderung für INTUCOM unzumutbar wird, die Dienste ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.

3.2. Als Bestandteil der Leistungsverpflichtung wird auch Speicherplatz auf zentralen Servern von INTUCOM zur Verfügung gestellt, auf den die erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist während der Vertragslaufzeit im Leistungsumfang enthalten. Daten, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, dürfen nicht auf den Servern von INTUCOM gespeichert werden. Des Weiteren ist nur eine Speicherung im üblichen, zur Nutzung der Dienste erforderlichen Umfang zulässig.

3.3. Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von INTUCOM genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite müssen die Kunden selbst Sorge tragen.

3.4. Die Dienste sind auch außerhalb der Servicezeiten verfügbar (365 Tage, 24h). Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Servicezeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die Dienste in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen, wird nach Möglichkeit dies rechtzeitig vorab mittels E-Mail an die für diese Fälle im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Es gelten folgende Servicelevel: Servicezeit des Supportpersonals: Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; es gelten die Feiertagsregelungen von Österreich Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs erfordern, werden soweit dies technisch möglich ist, außerhalb der Servicezeit durchgeführt Verfügbarkeit während der Servicezeiten: min. 99,9 % im Jahresmittel, wobei geplante oder notwendige Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind, soweit sie zuvor angekündigt wurden.

3.5. Die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler erfolgt durch regelmäßig geschultes, fachkundiges Personal. Eine Garantie für den Erfolg bei der Fehlerbeseitigung wird nicht übernommen. Fehler im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede von Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Funktionsfähigkeit von der vereinbarten Soll-Funktionsfähigkeit negativ abweicht und (i) sich dies auf die Gebrauchstauglichkeit von Kernfunktionalitäten mehr als nur unwesentlich auswirkt oder die Korruption / der Verlust von Daten eintritt, die mit dem Dienst bearbeitet oder von ihm erzeugt werden.

3.6. Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

3.7. Auftretende Fehler sind unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu melden. Die Meldung soll nach Möglichkeit per E-Mail an software@intucom.atsupport erfolgen. Die persönliche Entgegennahme von Fehlermeldungen erfolgt Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

3.8. Supportleistungen sind nicht geschuldet bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Dienste beruhen; für Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird; bei Fehlern, die auf Bedienungsfehlern oder auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Dienste beruhen; bei jeglichen Hardwaredefekten; bei Nutzung der Dienste auf anderen als den angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen; in Form von Vor-Ort-Einsätzen von INTUCOM-Mitarbeitern.

4. Mitwirkungsleistungen der Kunden

4. Mitwirkungsleistungen der Kunden

4. Mitwirkungsleistungen der Kunden

Um die vertragsgegenständlichen Leistungen vollumfänglich erbringen zu können, bedarf es der Mitwirkung der Kunden; die Mitwirkungsleistungen umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: bei der Nutzung der Dienste sind alle einschlägigen Gesetze und sonstige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server von INTUCOM zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen; bei einer Fehlermeldung sind sämtliche für die Fehlerbehebung relevanten Informationen (z. B. Dokumentationen, Protokolle) beizufügen; Kunden sind verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zur Nutzung der Dienste anzueignen; es darf weder eine Software noch dürfen andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen; entsprechend dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind; bei der Nutzung unserer Schnittstellen (z. B. Abruf von Daten, Versand von Rechnungen) ist darauf zu achten, dass diese nur im üblichen Umfang genutzt werden, bei übermäßiger Nutzung der Schnittstellen behält sich INTUCOM vor, entsprechende Anfragen ohne Vorwarnung zu blockieren.

5. Kundenkonto; Zugang zu den Diensten

5. Kundenkonto; Zugang zu den Diensten

5. Kundenkonto; Zugang zu den Diensten

5.1. Über das Kundenkonto innerhalb der Dienste können angemeldete Kunden sämtliche Aktivitäten (Verwalten von Bestellungen, Änderungen von Adressen und Zahlungsweisen, Hinzufügen/Löschen von Nutzern, Kontostand überprüfen, Rechnungsdownload etc.) selbst ausführen.

5.2. Die Nutzung der Dienste setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. INTUCOM kann Registrierungen ablehnen.

5.3. Der Zugang der Kunden zum Dienst erfolgt passwortgeschützt. Die Kunden sind verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter vertraulich/geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass INTUCOM-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Kunden haben den Verlust der Zugangsdaten, Passwörter oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen ist INTUCOM berechtigt, bei vermutetem Missbrauch den Zugang zum Dienst zu sperren. Kunden haften bei von ihnen zu vertretendem Missbrauch.

5.4. Soweit der Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Dienste durch den Kunden beeinträchtigt wird, ist INTUCOM berechtigt den Zugang temporär oder dauerhaft zu sperren, bis die Beeinträchtigung behoben ist.

6. Zahlungsbedingungen

6. Zahlungsbedingungen

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Als Zahlungsmethoden werden derzeit die Bezahlung per Bankeinzug, PayPal und Kreditkarte angeboten. Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Die Zahlung per Bankeinzug finde im SEPA-Lastschriftverfahren statt. Die Durchführung der Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt erst nach Zusendung der Rechnung. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Buchung bzw. nach Zusendung der Rechnung; dies gilt entsprechend für den Paypal-Einzug. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können den Kunden nach Wahl von INTUCOM direkt im Kundenkonto, per E-Mail oder Brief zugesandt werden. Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften in Höhe von € € 20 werden bei Verzug in Rechnung gestellt. Die Bereitstellung der Dienste erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).

6.2. Soweit Kunden mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug geraten, z. B. weil die in Rechnung gestellten Beträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig von der Kreditkarte oder dem Bankkonto abgebucht werden können, kann der Zugriff auf die Dienste für die Dauer des Verzugs gesperrt werden. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf die Dienste wieder freigegeben.

6.3. Kunden sind nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern sie nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind von den Kunden zu tragen.

6.4. Anpassung der Vergütung: INTUCOM ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Dienste, Add-ons und Module erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und maximal zweimal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat gemäß der Kostenentwicklung bei INTUCOM zu erhöhen. Beispiele für Kostenelemente, die sich auf die Kostenentwicklung bei INTUCOM auswirken sind Investitionen in Dienste und Infrastruktur, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, Mieten, IT-Systeme, Energie sowie öffentlich-rechtliche Abgaben. INTUCOM kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, soweit INTUCOM diese nicht verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 10 % über den Verbraucherpreisindex erhöht, sind die Kunden berechtigt, mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Als Ausgangswert für die Erhöhung wird jeweils der vor Vertragsabschluss zuletzt verlautbarte Verbraucherpreisindex-Wert herangezogen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten können Kunden ebenfalls erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.

6.5. Datenweitergabe an Inkassounternehmen: Soweit eine Zahlungsforderung von INTUCOM an den Kunden trotz vorausgegangener Mahnung nicht beglichen wurde, gibt INTUCOM die Daten von in Verzug befindlichen Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, an ein beauftragtes Inkassounternehmen weiter. In diesem Fall wird die Forderung unmittelbar vom Inkassounternehmen eingetrieben, wodurch ggf. weitere Gebühren und Kosten entstehen. Die Weitergabe der Daten dient im Übrigen der Wahrung der im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen von INTUCOM an einer effektiven Geltendmachung bzw. Durchsetzung von offenen Zahlungsforderungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

7. Rechte bei Mängeln

7. Rechte bei Mängeln

7. Rechte bei Mängeln

7.1. Wird der in Ziffer 3.4 aufgeführte Service-Level (Verfügbarkeit während der Betriebszeit) für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten und hat INTUCOM dies zu vertreten, so sind die Kunden berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

7.2. In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung ist INTUCOM zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung.

8. Kündigung | Beendigung | Folgen der Beendigung

8. Kündigung | Beendigung | Folgen der Beendigung

8. Kündigung | Beendigung | Folgen der Beendigung

8.1. Bei einem Vertrag mit Mindestvertragsdauer verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestvertragsdauer automatisch um die jeweilige Mindestvertragsdauer, maximal um zwei (2) Jahre, wenn er nicht rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen gekündigt wird. Add-ons und Module von INTUCOM können monatlich mit einer Frist von zwei (2) Wochen gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung wird auf den Zugang bei INTUCOM abgestellt.

8.2. Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestvertragsdauer haben die Kunden bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

8.3. Jede Kündigung ist im Kundenkonto (online) vorzunehmen. Darüber hinaus kann eine Kündigung auch per E-Mail oder in Textform erfolgen. Eine wirksame Kündigung per E-Mail muss zwingend an die E-Mail-Adresse software@intucom.at erfolgen. Die Nichtnutzung von Diensten gilt nicht als Kündigung.

8.4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. INTUCOM ist insbesondere berechtigt, einen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn die Kunden mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug sind, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht über das Vermögen der Kunden das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist oder das Benutzerkonto übertragen wird oder die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung ohne vorherige Zustimmung von INTUCOM Dritten zugänglich gemacht wurden die Kunden ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag im Übrigen verletzt haben und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht einstellen oder Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen. 8.5. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird INTUCOM Abrechnungsmodalitäten umgangen werden (Abrechnung nach Userzahl)? die im Rahmen des Vertrages bei INTUCOM gespeicherten Daten bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum Download/Export bereitstellen. Nichtgelöschte Daten werden spätestens zum Ende des dem Beendigungsdatum folgenden Veranlagungszeitraumes gelöscht und sämtliche angefertigten Kopien vernichtet. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kunden selbst für die Wahrung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich sind.

9. Sperrung von Daten

9. Sperrung von Daten

9. Sperrung von Daten

Macht ein Dritter gegenüber INTUCOM eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die von Kunden auf die von INTUCOM bereitgestellten Datenspeicher übermittelt wurden, ist INTUCOM berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. Wir werden die Kunden in diesem Falle auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, ist INTUCOM unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung von den Kunden zu vertreten sind, sind sie auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und haben INTUCOM insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

10. Haftung

10. Haftung

10. Haftung

INTUCOM haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

10.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet INTUCOM nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung von INTUCOM bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

10.2. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der 50 % der in diesem Kalenderjahr von den Kunden gezahlten Vergütung entspricht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.

11. Eigentumsvorbehalt

11. Eigentumsvorbehalt

11. Eigentumsvorbehalt

Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten.

12. Urheber-/Nutzungsrechte

12. Urheber-/Nutzungsrechte

12. Urheber-/Nutzungsrechte

12.1. Mit Vertragsschluss wird den Kunden das Recht eingeräumt, die Dienste im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu nutzen. Es werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt. Die Kunden haben das Recht, die Dienste im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. Die Kunden sind berechtigt, die Dienste für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Dienste im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Ergebnisse an Dritte ist nicht gestattet.

12.2. Die Nutzung ist nur auf den von INTUCOM unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Den Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Diensten zu verändern.

13. Schutzrechte Dritter

13. Schutzrechte Dritter

13. Schutzrechte Dritter

13.1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Dienste gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen die Kunden, so wird INTUCOM nach eigener Wahl auf eigene Kosten entweder das Recht zur Nutzung der Dienste verschaffen oder die Dienste so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstoßen und mindestens die vertraglichen bedingten Eigenschaften aufweisen.

13.2. Beruht die Forderung des Dritten auf einer Änderung der Dienste, die von INTUCOMs im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise genehmigt wurde oder der Nutzung der Dienste gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages oder der Nutzung der Dienste auf von INTUCOM freigegebener Hardware-Plattform oder Betriebssystemumgebung, so wird INTUCOM die Kunden nach eigener Wahl verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung ergeben und gegen die Kunden gerichtlich geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn INTUCOM nachweist, dass die Kunden die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten haben.

13.3. Die Kunden sind verpflichtet, INTUCOM unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen sie geltend machen. Die Kunden sind nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern INTUCOM zuvor mitgeteilt hat, dass INTUCOM die Kunden gegen den Anspruch nicht verteidigen wird.

14. Drittanbieter

14. Drittanbieter

14. Drittanbieter

INTUCOM bietet Kooperationen mit externen Partnern an. Kunden schließen mit diesen Partnern direkte Verträge ab. Über die Möglichkeiten der Anbindung von Drittanbieter-Anwendungen und Partnerschaften können sich die Kunden auf den Partnerseiten informieren.

15. Vertragsübernahme

15. Vertragsübernahme

15. Vertragsübernahme

INTUCOM ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall sind die Kunden berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.

16. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

16. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

16. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

INTUCOM ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzen die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widersprechen.

17. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit

17. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit

17. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit

17.1. Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts-und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.

17.1.1. INTUCOM darf Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an Mitarbeitende in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollten Mitarbeitende aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeitende keinen Zugriff auf die Daten der Kunden mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieser Mitarbeitenden unverzüglich zu löschen.

17.1.2. INTUCOM verpflichten sich, mit Ausnahme von Sicherungskopien, keine Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.

17.1.3. Außerhalb von Weisungen darf INTUCOM die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.

17.1.4. Soweit die Kunden aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet sind, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird INTUCOM dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.

17.1.5. INTUCOM setzt ausschließlich Mitarbeitende und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

17.2. INTUCOM sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubte Übermittlung, anderweitige unerlaubte Verarbeitung und sonstigen Missbrauch. Sofern eine Gefährdung der Dienste und Daten auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist INTUCOM berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. INTUCOM wird in solch einem Fall die Kunden per E-Mail an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

18. Gerichtsstand

18. Gerichtsstand

18. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für ist Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Kontakt

Kontakt

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Reklamationen und Kündigungen bitte an folgende Adresse senden:

INTUCOM GmbH Körösistraße 61g/2 A-8010 Graz service@intucom.at